So handelst du richtig, wenn du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast

Wie du richtig handelst, wenn du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast oder dir unberechtigterweise eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zugesandt wurde.
Social Media und DSGVO

In Zeiten des Internets lassen sich Fotos, Musik und Filme schnell verbreiten. Dabei gilt die unerlaubte Verbreitung dieser Werke als Urheberrechtsverletzung, die vor allem der Musik- und Filmindustrie jährlich Schäden in Millionenhöhe beschert. Urheberrechtsverletzungen entstehen im digitalen Zeitalter häufig unbewusst und werden erst bemerkt, wenn eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung im Briefkasten liegt.

Wie du richtig handelst, wenn du selbst einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hast, klärt der folgende Text.

Mit dem Begriff „Urheberrechtsverletzung“ ist ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz gemeint. Wer ein fremdes Werk als sein eigenes ausgibt, dieses kopiert oder unerlaubt verbreitet, begeht einen solchen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Beispielsweise kann eine illegale Kopie von einem Buch, Bild oder Film angefertigt werden. Da du jedoch in der Regel beim Kauf eines Werkes nicht für die Nutzung zahlst, erhältst du auch keine Nutzungsrechte vom Urheber, die es dir möglich machen, das Werk weiterzuverbreiten. Doch vielleicht ist es dir selbst schon einmal passiert, dass du im Internet ungewollt eine Datei gedownloadet hast. Dies ist auch in Ordnung, solange du den Download nur für private Zwecke nutzt. Lädst du das geschützte Werk jedoch im Internet hoch, was vor allem auf Tauschbörsen meist parallel zum Download geschieht, begehst du einen illegalen Upload und somit eine Urheberrechtsverletzung.

Was jedoch, wenn du bemerkst, dass du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast?

In der Regel ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann dich umfassend beraten und dir im weiteren Verlauf zur Seite stehen. Weiterhin solltest du Ruhe bewahren und nicht vorschnell reagieren. In den meisten Fällen wirst du eine Abmahnung vom Anwalt des Urhebers erhalten. Diese darfst du auf keinen Fall ignorieren. Ließ die Abmahnung in Ruhe und nimm die Fristen ernst. In der Abmahnung wird aufgezeigt, welche konkrete Tat dir vorgeworfen wird und welches Werk du illegal weitergeben haben sollst. Du solltest jedoch auch nicht einfach aus Verzweiflung eine Abmahnung oder eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Prüf stattdessen, ob die Forderungen angemessen sind. Unter Umständen können die Summen zum Schadensersatz oder der Vertragsstrafe zu hoch angesetzt sein. Zudem ist es möglich, dass du ein Leben lang an einen Vertrag gebunden bist, wenn du diesen einfach unterschreibst. Lass daher die Forderungen vorab von deinem Anwalt prüfen.
Ignorierst du die Abmahnung, droht dir eine Klage. In einem solchen Fall musst du neben den Anwaltskosten und dem Schadensersatz auch die Gerichtskosten tragen. Daher solltest du entsprechend der Frist eine Stellungnahme zur Klage verfassen. Diese Stellungnahme wird dann an den Kläger versandt, der ebenfalls Stellung nehmen darf. Danach wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt.

Dir wurde eine Abmahnung zugesandt, obwohl du keine Urheberrechtsverletzung begangen hast?

In diesem Fall solltest du unbedingt den Vorwurf prüfen, um festzustellen, ob du zu diesem Zeitpunkt überhaupt Zuhause warst und ob eventuell einer der Mitbewohner als Schädiger in Frage kommt.

Weitere Informationen zum Thema „Urheberrechtsverletzung“ findest du  hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Ratgeber und Informationen zu Themen, wie Urheberrecht bei Musik, GEMA oder Copyright.

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Wertvolle Tipps und Handlungsempfehlungen zum Thema Urheberrechtsverletzung:

  • Was gilt als Urheberrechtsverletzung?
  • Klageschrift wegen Urheberrechtsverletzung erhalten: Was tun?
  • Unschuldig! Keine Urheberrechtsverletzung begangen, aber trotzdem eine Abmahnung erhalten
  • Mein Urheberrecht wurde verletzt, was ist zu tun?
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Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Dieser Beitrag wurde mir  von Isabel Frankenberg von Urheberrecht.de zur Verfügung gestellt!

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