Das Impressum für gewerblich genutzte Fanseiten ist PFLICHT!

Viele gewerblich genutzte Fanseiten sind immer noch ohne das notwendige Impressum unterwegs, das kann teuer werden. Hier eine kleine Anleitung wie es geht!

Täglich stoße ich bei Facebook auf Unternehmensseiten, die leider immer noch ohne Impressum unterwegs sind.

Oftmals liegt es daran, das die jeweiligen Fanseitenbesitzer immer noch im Glauben sind, die hinzugefügten Reiter würden das Impressum anzeigen.

Die Agentur 247 Grad hat die Bereitstellung von den Impressumstabs eingestellt und hat dies am 16. Februar 2015 als Beitrag Bye bye, Tabmaker offiziell verkündet.

Im Klartext bedeutet dies: Ab dem 01. Mai 2015 herrscht bei den Reitern gähnende Leere, wo eigentlich mal die Angaben für das Impressum hinterlegt wurden.

toter-impressumreiter-auf-der-fanseite

Abgesehen davon, das dieser Reiter NICHT per mobiler Ansicht angezeigt wird, bedeutet dies für die Fanseite, dass sie definitiv ohne Impressum unterwegs ist.

Laut Gesetz braucht jede gewerblich genutzte Fanseite ebenso wie die Firmenwebseite ein Impressum und muss mit 2 Klicks erreichbar sein!

Viele Fanseitenbesitzer haben irgendwie auch noch gar nicht mitbekommen, das Facebook vor langer Zeit endlich reagiert hat. Nun kann jede Fanseite das Impressum eintragen UND diese Daten sind in der mobilen Ansicht auch sichtbar!

Der Selbst Check per mobiler Version

Um einmal zu testen, wie die Fanseite per mobiler Ansicht aussieht gibt man https://m.facebook.com/NamederFanseite in der Browserzeile ein.

Mit einem Klick auf das Bild kommt man zu der mobilen Ansicht meiner Fanseite:

mobile-ansicht-aufrufen

In der Vergangenheit habe ich mehrmals Fanseiten angeschrieben, um sie darauf hinzuweisen, dass kein Impressum vorhanden sei. Erstaunlicherweise bekam ich oft die Antwort:“ Das müssen wir an die Agentur weiterleiten, die uns die Fanseite ins Leben gerufen hat.“

Noch erstaunter war ich, als man mir sogar mitteilte, dass die Agentur entweder keine Zeit hätte oder diese nun wegen „nicht vorhergesehenen Dienstleistungen“ eine Rechnung geschrieben hat, weil das Impressum geändert wurde..

An dieser Stelle denke ich jetzt lieber nicht laut!

Um das Impressum ordnungsgemäß auf der Fanseite einzutragen, muss niemand extra den Webdesigner oder seine Agentur beauftragen!! Lasst Euch bitte keinen Bären aufbinden!

Wo trägt man bei der Fanseite das Impressum ein?

Jeder Besitzer einer Fanseite kann ohne Schwierigkeiten das Impressum selber eintragen. Dazu sind keinerlei html Kenntnisse oder gar spezielles Fachwissen nötig!

Fanseite aufrufen und auf Info klicken

Info-Seiteninfo

In der Seiteninfo findet man das Feld Impressum

Seiteninfo-Impressum

Hier gibt man die notwendigen Daten ein, die auch auf der „Firmenwebsite“ stehen:

Name des Unternehmens
Inhaber
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Telefonnummer ( bitte keine 0800 er Nummer)
Gültige E-Mail Adresse
Link zum Impressum der „Firmen Webseite“ eintragen. Ist (noch) keine Webseite vorhanden, kann man dies weglassen.

Um ganz sicher zu gehen, kann der kostenlose Facebook Fanseiten Impressumsgenerator von eRecht24 genutzt werden.

Fertig! Um sicher zu gehen, einfach nochmal den Selbst Check per mobiler Version durchführen.

 

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3 Antworten

  1. Hallo Frau Gallinaro!

    Als ich gerade diesen Blogbeitrag auf Facebook fand und las dachte ich: „Gut das wir Sie zur Erstellung unserer Fanseite bemühten, und uns mit solchen Anbietern nicht rumschlagen müssen.“

    Nochmals Danke für Ihre Unterstützung
    Nicole Meurer

  2. Hallo Frau Gallinaro,

    die Rechnung von der Agentur kann ich sehr gut nachvollziehen. Gerade die B2B Kunden besitzen entweder selbst nicht die Zeit dafür, haben eventuell selbst keine Admin/Redakteur-Rechte (weil die interne Beantragung dessen viel mehr Zeit & Ressourcen beanspruchen würde) oder die zuständige Person „besitzt die Rechte“, hat aber jedoch selbst keine Muße sich damit auseinanderzusetzen.

    Nicht zu vergessen, ein Impressum muss auch Rechtskonform eingetragen werden, entsprechend wird ein Rechtsanwalt von der Agentur konsultiert, falls der Kunde kein gültiges & rechtskonformes Impressum liefern kann oder nicht möchte. Daher ist die Begründung für “nicht vorhergesehenen Dienstleistungen” in Rechnung zu stellen gerechtfertigt.

    Pauschal zu sagen, dass kann man doch selbst machen, dort ist eine Anleitung dazu, ist meiner Meinung nach nicht immer der plausibelste Weg. Zu berücksichtigen ist, welche Rolle hat der Kunde in der Firma und hat er/sie die nötigen Kenntnisse/Rechte dazu. Wenn alles positiv beantwortet werden kann, dann kann eine Anleitung, wie von Ihnen gut beschrieben ist, selbstverständlich der jeweiligen Person weiterhelfen.

    Viele Grüße

    Eduard

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